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Novelle 2006 zur Altlastenatlas‑VO – Aufnahme neuer Altstandorte Verordnung vom 10/5/2006
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Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft10/5/2006XXII
Umwelt

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2006 ergänzt den Altlastenatlas um neue belastete Standorte und legt deren Prioritätsklassen fest; die Änderungen gelten ab dem 1. November 2006.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung ergänzt die Altlastenatlas‑VO um neue Einträge für Altstandorte, die ab dem 1. November 2006 rechtswirksam sind.
  • Im Anhang 3 wird ALTLAST N48 (Sanitätslager Maria Enzersdorf) als saniert eingestuft; die Prioritätsklassifizierung erfolgte ebenfalls am 1. November 2006.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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