Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit10/10/2006XXII
Energie
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche anteiligen administrativen und finanziellen Kosten sowie die Kosten für Ausgleichsenergie der Ökostromabwicklungsstelle für die Jahre 2006 und 2007 gelten. Sie definiert vier Anlagengruppen mit jeweiligen Betragshöhen.Schwerpunkte
- Für das Jahr 2006 betragen die administrativen und finanziellen Aufwendungen für kleine Ökostromanlagen (Ziffer 1) 9 380 €.
- Für das Jahr 2006 betragen die administrativen und finanziellen Aufwendungen für mittlere Ökostromanlagen (Ziffer 2) 28 820 €.
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