Zusammenfassung
Die Verordnung verbietet die Einfuhr von Heimvögeln aus Nicht‑OIE‑Ländern und regelt unter strengen Auflagen die Einfuhr von bis zu fünf Vögeln aus OIE‑Mitgliedsstaaten, mit Ausnahmen für bestimmte Länder.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen10/10/2006XXII
Gesundheit
Tiermedizin
Zusammenfassung
Die Verordnung verbietet die Einfuhr von Heimvögeln aus Nicht‑OIE‑Ländern und regelt unter strengen Auflagen die Einfuhr von bis zu fünf Vögeln aus OIE‑Mitgliedsstaaten, mit Ausnahmen für bestimmte Länder.Schwerpunkte
- Einfuhr von lebenden Heimvögeln aus Drittstaaten, die nicht Mitglied der OIE sind, ist komplett verboten.
- Einfuhr von bis zu fünf Heimvögeln aus OIE‑Mitgliedsstaaten ist erlaubt, wenn die EU‑Kommissionsentscheidungen zur aviären Influenza erfüllt und Begleitdokumente vorgelegt werden.
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