<!--[-->Verordnung zur Festsetzung von Verwaltungsabgaben und Gebühren im Lebensmittelbereich (LMSVG‑AbgabenV)<!--]-->
Verordnung zur Festsetzung von Verwaltungsabgaben und Gebühren im Lebensmittelbereich (LMSVG‑AbgabenV)
Verordnung vom 10.10.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung legt feste Verwaltungsgebühren für bestimmte Lebensmittel‑Kontrolltätigkeiten fest, wobei die Kosten pro halbe Stunde je nach Tageszeit variieren. Zusätzlich gibt es Pauschalbeträge für die Zulassung von Kontrollstellen und für Exportgenehmigungen.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen10/10/2006XXII
Gebühren
Verwaltungsrecht
Verbraucherschutz
Lebensmittelsicherheit

Zusammenfassung

Die Verordnung legt feste Verwaltungsgebühren für bestimmte Lebensmittel‑Kontrolltätigkeiten fest, wobei die Kosten pro halbe Stunde je nach Tageszeit variieren. Zusätzlich gibt es Pauschalbeträge für die Zulassung von Kontrollstellen und für Exportgenehmigungen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert, für welche Tätigkeiten im Lebensmittelbereich Verwaltungsabgaben und Gebühren erhoben werden.
  • Pauschalbeträge werden pro angefangene halbe Stunde festgelegt: 27 € an Werktagen (6‑22 Uhr), 41 € an Samstagen (6‑22 Uhr) und 54 € nachts sowie an Sonn- und Feiertagen.
Dokumente (PDFs)
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Rauch-Kallat Maria

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