Änderung der Gebühren für die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit
Verordnung vom 12.10.2006Zusammenfassung
Die Verordnung von 2006 ändert die Gebührentarifverordnung, indem sie den Namen der zuständigen Behörde aktualisiert und einzelne Gebührensätze (Punktwerte) anhebt.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen10/12/2006XXII
Gesundheit
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2006 ändert die Gebührentarifverordnung, indem sie den Namen der zuständigen Behörde aktualisiert und einzelne Gebührensätze (Punktwerte) anhebt.Schwerpunkte
- Der Titel der Gebührentarifverordnung wird geändert: "Bundesanstalten für Lebensmitteluntersuchung" wird zu "Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH".
- Die Gebühren für die Tätigkeiten der Agentur werden in Punkten festgesetzt; ein Punkt entspricht 1,25 €.
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