Änderung der Gebühren für die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit Verordnung vom 10/12/2006
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen10/12/2006XXII
Gesundheit
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2006 ändert die Gebührentarifverordnung, indem sie den Namen der zuständigen Behörde aktualisiert und einzelne Gebührensätze (Punktwerte) anhebt.Schwerpunkte
- Der Titel der Gebührentarifverordnung wird geändert: "Bundesanstalten für Lebensmitteluntersuchung" wird zu "Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH".
- Die Gebühren für die Tätigkeiten der Agentur werden in Punkten festgesetzt; ein Punkt entspricht 1,25 €.
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