<!--[-->Verordnung zur Übertragung von Aufgaben an Steuerfahndung und Buchhaltungsagentur (2006)<!--]-->
Verordnung zur Übertragung von Aufgaben an Steuerfahndung und Buchhaltungsagentur (2006)
Verordnung vom 12.10.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung überträgt bestimmte haushaltsrechtliche Aufgaben an die Steuerfahndung und legt fest, dass diese als anweisendes Organ wirkt; Buchhaltungsaufgaben gehen an die Bundes‑Buchhaltungsagentur. Inkrafttreten ist der 1. März 2007.
Bundesministerium für Finanzen10/12/2006XXII
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Verordnung überträgt bestimmte haushaltsrechtliche Aufgaben an die Steuerfahndung und legt fest, dass diese als anweisendes Organ wirkt; Buchhaltungsaufgaben gehen an die Bundes‑Buchhaltungsagentur. Inkrafttreten ist der 1. März 2007.

Schwerpunkte

  • Die Steuerfahndung wird zu einem anweisenden Organ im Sinne des Bundeshaushaltsgesetzes erklärt.
  • Aufgaben aus §5 Abs.4 des Bundeshaushaltsgesetzes werden an die Steuerfahndung übertragen.
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