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Verordnung zur Übertragung von Finanz‑ und Buchhaltungsaufgaben auf regionale Finanz‑ und Zollämter
Verordnung vom 12.10.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung überträgt Aufgaben aus dem Bundeshaushaltsgesetz auf zahlreiche Finanz‑ und Zollämter in Österreich sowie Buchhaltungsaufgaben an die Bundesbuchhaltungsagentur. Sie trat am 1. März 2007 in Kraft.
Bundesministerium für Finanzen10/12/2006XXII
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung überträgt Aufgaben aus dem Bundeshaushaltsgesetz auf zahlreiche Finanz‑ und Zollämter in Österreich sowie Buchhaltungsaufgaben an die Bundesbuchhaltungsagentur. Sie trat am 1. März 2007 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Aufgaben, die im Bundeshaushaltsgesetz in § 5 Abs. 2 Z 4 genannt werden, werden an sämtliche Finanzämter und Zollämter in Österreich übertragen.
  • Die in § 5 Abs. 4 aufgelisteten Aufgaben umfassen unter anderem die Zuständigkeit für Gebühren‑ und Verkehrsteuern sowie für diverse regionale Finanzämter.
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