Verordnung zur Übertragung von Finanz‑ und Buchhaltungsaufgaben auf regionale Finanz‑ und Zollämter Verordnung vom 10/12/2006
Bundesministerium für Finanzen10/12/2006XXII
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung überträgt Aufgaben aus dem Bundeshaushaltsgesetz auf zahlreiche Finanz‑ und Zollämter in Österreich sowie Buchhaltungsaufgaben an die Bundesbuchhaltungsagentur. Sie trat am 1. März 2007 in Kraft.Schwerpunkte
- Aufgaben, die im Bundeshaushaltsgesetz in § 5 Abs. 2 Z 4 genannt werden, werden an sämtliche Finanzämter und Zollämter in Österreich übertragen.
- Die in § 5 Abs. 4 aufgelisteten Aufgaben umfassen unter anderem die Zuständigkeit für Gebühren‑ und Verkehrsteuern sowie für diverse regionale Finanzämter.
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