<!--[-->Verordnung zur Festlegung des Straßenverlaufs von S 33 (Kremser Schnellstraße) und S 5 (Stockerauer Schnellstraße) im Raum Traismauer‑Krems‑Grafenegg<!--]-->
Verordnung zur Festlegung des Straßenverlaufs von S 33 (Kremser Schnellstraße) und S 5 (Stockerauer Schnellstraße) im Raum Traismauer‑Krems‑Grafenegg Verordnung vom 10/18/2006
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Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie10/18/2006XXII
Verkehr
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den neuen Verlauf der S 33 Kremser Schnellstraße und des S 5 Stockerauer Knotens Jettsdorf fest, inklusive einer Donau‑Brücke und neuer Anschlussstellen. Sie basiert auf dem Bundesstraßengesetz und der Umweltverträglichkeitsprüfung und ist seit dem 18. Oktober 2006 wirksam.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert den neuen Verlauf der S 33 Kremser Schnellstraße ab km 21,424, über die Donau bis zum Knoten Jettsdorf.
  • Der Abschnitt der S 5 Stockerauer Schnellstraße zwischen km 101,910 und km 102,744 wird neu ausgerichtet und an den Knoten Jettsdorf angebunden.
Dokumente (PDFs)
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Gorbach Hubert




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