Verordnung zur Festlegung des Straßenverlaufs von S 33 (Kremser Schnellstraße) und S 5 (Stockerauer Schnellstraße) im Raum Traismauer‑Krems‑Grafenegg
Verordnung vom 18.10.2006Zusammenfassung
Die Verordnung legt den neuen Verlauf der S 33 Kremser Schnellstraße und des S 5 Stockerauer Knotens Jettsdorf fest, inklusive einer Donau‑Brücke und neuer Anschlussstellen. Sie basiert auf dem Bundesstraßengesetz und der Umweltverträglichkeitsprüfung und ist seit dem 18. Oktober 2006 wirksam.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie10/18/2006XXII
Verkehr
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den neuen Verlauf der S 33 Kremser Schnellstraße und des S 5 Stockerauer Knotens Jettsdorf fest, inklusive einer Donau‑Brücke und neuer Anschlussstellen. Sie basiert auf dem Bundesstraßengesetz und der Umweltverträglichkeitsprüfung und ist seit dem 18. Oktober 2006 wirksam.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert den neuen Verlauf der S 33 Kremser Schnellstraße ab km 21,424, über die Donau bis zum Knoten Jettsdorf.
- Der Abschnitt der S 5 Stockerauer Schnellstraße zwischen km 101,910 und km 102,744 wird neu ausgerichtet und an den Knoten Jettsdorf angebunden.
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