Fütterungsarzneimittelbetriebsordnung 2006 – Regelungen für Herstellung und Inverkehrbringen
Verordnung vom 19.10.2006Zusammenfassung
Die Fütterungsarzneimittelbetriebsordnung 2006 legt fest, welche Unternehmen Fütterungsarzneimittel herstellen oder vertreiben dürfen, definiert zentrale Begriffe und schreibt umfangreiche Vorgaben für Personal, Einrichtungen, Produktion, Dokumentation und Rückrufverfahren vor. Sie trat am 1. November 2006 in Kraft.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen10/19/2006XXII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Fütterungsarzneimittelbetriebsordnung 2006 legt fest, welche Unternehmen Fütterungsarzneimittel herstellen oder vertreiben dürfen, definiert zentrale Begriffe und schreibt umfangreiche Vorgaben für Personal, Einrichtungen, Produktion, Dokumentation und Rückrufverfahren vor. Sie trat am 1. November 2006 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für alle Betriebe, die Fütterungsarzneimittel herstellen, kontrollieren oder in Verkehr bringen – mit Ausnahme landwirtschaftlicher Betriebe, die nach dem Tierarzneimittelkontrollgesetz bereits zugelassen sind.
- Sie definiert zentrale Begriffe wie Fütterungsarzneimittel, Vormischungen, Futtermittel und Zusatzstoffe, um den Anwendungsbereich klar abzugrenzen.
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