<!--[-->Fütterungsarzneimittelbetriebsordnung 2006 – Regelungen für Herstellung und Inverkehrbringen<!--]-->
Fütterungsarzneimittelbetriebsordnung 2006 – Regelungen für Herstellung und Inverkehrbringen Verordnung vom 10/19/2006
parlament.gv.at favicon
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen10/19/2006XXII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Fütterungsarzneimittelbetriebsordnung 2006 legt fest, welche Unternehmen Fütterungsarzneimittel herstellen oder vertreiben dürfen, definiert zentrale Begriffe und schreibt umfangreiche Vorgaben für Personal, Einrichtungen, Produktion, Dokumentation und Rückrufverfahren vor. Sie trat am 1. November 2006 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für alle Betriebe, die Fütterungsarzneimittel herstellen, kontrollieren oder in Verkehr bringen – mit Ausnahme landwirtschaftlicher Betriebe, die nach dem Tierarzneimittelkontrollgesetz bereits zugelassen sind.
  • Sie definiert zentrale Begriffe wie Fütterungsarzneimittel, Vormischungen, Futtermittel und Zusatzstoffe, um den Anwendungsbereich klar abzugrenzen.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Rauch-Kallat Maria

Rauch-Kallat Maria

ÖVP


Bundeswahlvorschlag



somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.