Verordnung zur befristeten Beschäftigung von Ausländern im Wintertourismus (2006/2007)
Verordnung vom 23.10.2006Zusammenfassung
Die Verordnung legt ein Kontingent von 720 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitskräfte im Wintertourismus fest, verteilt auf Kärnten, Salzburg, Tirol und Wien, mit einer maximalen Beschäftigungsdauer von 25 Wochen bis spätestens 15. Mai 2007.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit10/23/2006XXII
Tourismus
Wirtschaft
Arbeitsrecht
Ausländischer Staatsangehöriger
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ein Kontingent von 720 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitskräfte im Wintertourismus fest, verteilt auf Kärnten, Salzburg, Tirol und Wien, mit einer maximalen Beschäftigungsdauer von 25 Wochen bis spätestens 15. Mai 2007.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruht auf § 5 Abs. 1 Z 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, das die gesetzliche Grundlage für befristete Beschäftigungen von Ausländern bildet.
- Ein Gesamt‑Kontingent von 720 befristeten Arbeitsplätzen für den Wintertourismus wird festgelegt.
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