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Änderung der Universaldienstverordnung: Ungehinderter Zugang zu Rufnummernbereichen
Verordnung vom 24.10.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung 400/2006 ändert die Universaldienstverordnung, indem sie Telekommunikationsanbietern vorschreibt, fast alle Rufnummernbereiche ungehindert anzubieten – ausgenommen öffentliche Netze sowie die Nummern 0800, 0810 und 0820 – sofern die technische Umsetzung möglich ist.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie10/24/2006XXII
Information und Informationsverarbeitung

Zusammenfassung

Die Verordnung 400/2006 ändert die Universaldienstverordnung, indem sie Telekommunikationsanbietern vorschreibt, fast alle Rufnummernbereiche ungehindert anzubieten – ausgenommen öffentliche Netze sowie die Nummern 0800, 0810 und 0820 – sofern die technische Umsetzung möglich ist.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt fest, dass Telekommunikationsanbieter ungehinderten Zugang zu allen Rufnummernbereichen bieten müssen, außer den öffentlichen Netzen und den Nummern 0800, 0810, 0820.
  • Die Ausnahme von 0800/0810/0820 soll sicherstellen, dass Sonderrufnummern, die häufig für Service- oder Kostenmodelle genutzt werden, nicht unter die Universaldienstpflicht fallen.
Dokumente (PDFs)
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Gorbach Hubert

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