Ökostromverordnung 2006 – Festlegung von Einspeisetarifen für erneuerbare Energieanlagen Verordnung vom 10/24/2006
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit10/24/2006XXII
Umwelt
Energie
Erneuerbare Energien
Zusammenfassung
Die Ökostromverordnung 2006 legt feste Einspeisetarife für neue Anlagen aus erneuerbaren Energien fest und definiert deren Geltungsdauer von zehn Jahren ab Inbetriebnahme.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert, für welche Neuanlagen – genehmigt nach dem 31. Dezember 2004 – die festgesetzten Preise gelten.
- Ein Mindest‑Brennstoffnutzungsgrad von 60 % muss nachgewiesen werden, sonst erhalten Betreiber keinen Fördersatz.
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