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Ökostromverordnung 2006 – Festlegung von Einspeisetarifen für erneuerbare Energieanlagen Verordnung vom 10/24/2006
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Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit10/24/2006XXII
Umwelt
Energie
Erneuerbare Energien

Zusammenfassung

Die Ökostromverordnung 2006 legt feste Einspeisetarife für neue Anlagen aus erneuerbaren Energien fest und definiert deren Geltungsdauer von zehn Jahren ab Inbetriebnahme.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert, für welche Neuanlagen – genehmigt nach dem 31. Dezember 2004 – die festgesetzten Preise gelten.
  • Ein Mindest‑Brennstoffnutzungsgrad von 60 % muss nachgewiesen werden, sonst erhalten Betreiber keinen Fördersatz.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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