Ökostromverordnung 2006 – Festlegung von Einspeisetarifen für erneuerbare Energieanlagen
Verordnung vom 24.10.2006Zusammenfassung
Die Ökostromverordnung 2006 legt feste Einspeisetarife für neue Anlagen aus erneuerbaren Energien fest und definiert deren Geltungsdauer von zehn Jahren ab Inbetriebnahme.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit10/24/2006XXII
Umwelt
Energie
Erneuerbare Energien
Zusammenfassung
Die Ökostromverordnung 2006 legt feste Einspeisetarife für neue Anlagen aus erneuerbaren Energien fest und definiert deren Geltungsdauer von zehn Jahren ab Inbetriebnahme.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert, für welche Neuanlagen – genehmigt nach dem 31. Dezember 2004 – die festgesetzten Preise gelten.
- Ein Mindest‑Brennstoffnutzungsgrad von 60 % muss nachgewiesen werden, sonst erhalten Betreiber keinen Fördersatz.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.