Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz10/25/2006XXII
Gesundheit
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Eine 2006 eingeführte Verordnung richtet eine Kommission ein, die jährlich die Umsetzung und finanzielle Wirkung der Schwerarbeitsverordnung prüft und dem Ministerium berichtet.Schwerpunkte
- Eine Kommission zur Beobachtung von Schwerarbeit wird beim Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz eingerichtet.
- Die Kommission erstattet jährlich bis zum 30. September einen Bericht über die Vollzugspraxis der Schwerarbeitsverordnung und deren statistische sowie finanzielle Auswirkungen.
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