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HPAI‑Wildvogel‑Geflügelpestverordnung 2006 – Schutzmaßnahmen gegen Vogelgrippe Verordnung vom 10/25/2006
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Bundesministerium für Gesundheit und Frauen10/25/2006XXII
Umwelt
Gesundheit
Tierseuchen
Landwirtschaft

Zusammenfassung

Die Verordnung legt Schutz‑ und Überwachungsmaßnahmen fest, wenn bei Wildvögeln die hochpathogene Vogelgrippe (H5N1) nachgewiesen wird, um eine Ausbreitung auf Nutzgeflügel zu verhindern.

Schwerpunkte

  • Betriebe in einer Kontrollzone müssen alle Geflügelbestände regelmäßig kontrollieren, Proben für Laboruntersuchungen entnehmen und die Ergebnisse dokumentieren.
  • Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel müssen in geschlossenen Stallungen gehalten werden, damit kein Kontakt zu Wildvögeln entsteht.
Dokumente (PDFs)
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Rauch-Kallat Maria

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