<!--[-->HPAI‑Wildvogel‑Geflügelpestverordnung 2006 – Schutzmaßnahmen gegen Vogelgrippe<!--]-->
HPAI‑Wildvogel‑Geflügelpestverordnung 2006 – Schutzmaßnahmen gegen Vogelgrippe
Verordnung vom 25.10.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung legt Schutz‑ und Überwachungsmaßnahmen fest, wenn bei Wildvögeln die hochpathogene Vogelgrippe (H5N1) nachgewiesen wird, um eine Ausbreitung auf Nutzgeflügel zu verhindern.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen10/25/2006XXII
Umwelt
Gesundheit
Tierseuchen
Landwirtschaft

Zusammenfassung

Die Verordnung legt Schutz‑ und Überwachungsmaßnahmen fest, wenn bei Wildvögeln die hochpathogene Vogelgrippe (H5N1) nachgewiesen wird, um eine Ausbreitung auf Nutzgeflügel zu verhindern.

Schwerpunkte

  • Betriebe in einer Kontrollzone müssen alle Geflügelbestände regelmäßig kontrollieren, Proben für Laboruntersuchungen entnehmen und die Ergebnisse dokumentieren.
  • Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel müssen in geschlossenen Stallungen gehalten werden, damit kein Kontakt zu Wildvögeln entsteht.
Dokumente (PDFs)
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Rauch-Kallat Maria

ÖVP


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