Übertragung von Justizverwaltungsaufgaben an das Bundesministerium für Justz Verordnung vom 10/25/2006
Bundesministerium für Justiz10/25/2006XXII
Haushaltsplan
Zusammenfassung
Die Verordnung überträgt bestimmte justizielle Verwaltungsaufgaben – u. a. für den Obersten Gerichtshof, die Generalprokuratur und die Vollzugsdirektion – auf das Bundesministerium für Justiz und tritt am 1. Jänner 2007 in Kraft.Schwerpunkte
- Aufgrund des § 5 Abs. 2 Z 4 des Bundeshaushaltsgesetzes werden bestimmte justizielle Verwaltungsaufgaben an das Bundesministerium für Justiz übertragen.
- Zu den übertragenen Aufgaben gehören die Zuständigkeit für den Präsidenten des Obersten Gerichtshofes, die Generalprokuratur, die Präsidenten der Oberlandesgerichte, die Oberstaatsanwaltschaften sowie die Vollzugsdirektion.
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