Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit11/8/2006XXIII
Sozialpolitik
Arbeitslosenversicherung
Zusammenfassung
Die Verordnung erweitert den Zugang zum Übergangsgeld auf Personen, die zwischen 2007 und 2009 das frühestmögliche Alter für eine vorzeitige Alterspension erreichen, und tritt am 1. Jänner 2007 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Zugang zum Übergangsgeld wird auf Personen ausgeweitet, die das frühestmögliche Anfallsalter für die vorzeitige Alterspension bereits zwischen 2007 und 2009 erreichen.
- Die vorzeitige Alterspension, auf die sich die Verordnung bezieht, ist im § 253a des ASVG geregelt.
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