Bundesministerium für Finanzen11/8/2006XXIII
Finanzwesen
Steuerrecht
Öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Die Verordnung erlaubt es Bediensteten der Stadt Graz, im Auftrag des Finanzamtes bei der Bewertung von Grund- und Betriebsgrundstücken mitzuwirken – jedoch nur für Objekte, die komplett in Graz liegen. Sie gilt vom 08.11.2006 bis zum 31.12.2008.Schwerpunkte
- Bedienstete der Landeshauptstadt Graz werden als Organe des Finanzamtes Graz‑Stadt eingesetzt, um Einheitswerte von Grundvermögen und Betriebsgrundstücken zu ermitteln.
- Die Mitwirkung ist nur auf wirtschaftliche Einheiten oder Betriebsgrundstücke beschränkt, die vollständig im Gebiet der Stadt Graz liegen.
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