Pauschale Vergütung von Hochschulratsmitgliedern (Hochschule für Agrar‑ und Umweltpädagogik Wien)
Verordnung vom 08.11.2006Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass der Vorsitzende des Hochschulrates 700 € und die übrigen Mitglieder 350 € monatlich erhalten. Sie regelt außerdem den Reisekostenausgleich und gilt vom 1. Juni 2006 bis zum 30. September 2008.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft11/8/2006XXIII
Bildung
Hochschulausbildung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass der Vorsitzende des Hochschulrates 700 € und die übrigen Mitglieder 350 € monatlich erhalten. Sie regelt außerdem den Reisekostenausgleich und gilt vom 1. Juni 2006 bis zum 30. September 2008.Schwerpunkte
- Der Vorsitzende oder die Vorsitzende des Hochschulrates erhält monatlich 700 € als Pauschalvergütung.
- Alle übrigen Mitglieder des Hochschulrates erhalten monatlich 350 € als Pauschalvergütung.
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