Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft11/8/2006XXIII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2006 regelt die Erhebung einer umfassenden Statistik über den Viehbestand (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen) für das Jahr 2006. Landwirte und Gemeinden müssen Daten liefern; die Bundesanstalt Statistik Österreich führt die Erhebung durch und die Regelung endet am 31. Dezember 2007.Schwerpunkte
- Die Bundesanstalt Statistik Österreich muss bis zum 31. Mai 2007 eine Statistik über den Viehbestand 2006 erstellen, um EU‑Vorgaben zu erfüllen.
- Als statistische Einheiten gelten alle landwirtschaftlichen Betriebe, die zum Stichtag Rinder, Schweine, Schafe oder Ziegen halten oder nicht untersuchte Schlachtungen von Schweinen durchgeführt haben.
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