<!--[-->Verordnung über die Sortenschutz‑Artenliste (2006)<!--]-->
Verordnung über die Sortenschutz‑Artenliste (2006) Verordnung vom 11/9/2006
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Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft11/9/2006XXIII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die 2006 erlassene Verordnung legt fest, dass das Sortenschutzrecht alle Pflanzensorten schützt und tritt am 15. November 2006 in Kraft, wobei die vorherige Liste von 2001 aufgehoben wird.

Schwerpunkte

  • Das Sortenschutzrecht gilt für alle Sorten aller Pflanzengattungen und -arten.
  • Die Verordnung trat am 15. November 2006 in Kraft.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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