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MBA‑Verordnung: Bezeichnung und Abschlüsse für Projektmanagement‑Lehrgänge
Verordnung vom 09.11.2006

Zusammenfassung

Die 36. MBA‑Verordnung erlaubt der Arge Bildungsmanagement in Wien, den Ausbildungs‑ und Masterlehrgang „Projektmanagement“ als Lehrgang universitären Charakters zu bezeichnen und den Absolvent*innen die Titel „Akademische/r Projektmanager/in“ bzw. den MBA (Project Management) zu verleihen. Die Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2010.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur11/9/2006XXIII
Bildung

Zusammenfassung

Die 36. MBA‑Verordnung erlaubt der Arge Bildungsmanagement in Wien, den Ausbildungs‑ und Masterlehrgang „Projektmanagement“ als Lehrgang universitären Charakters zu bezeichnen und den Absolvent*innen die Titel „Akademische/r Projektmanager/in“ bzw. den MBA (Project Management) zu verleihen. Die Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2010.

Schwerpunkte

  • Die Arge Bildungsmanagement darf den Ausbildungslehrgang „Projektmanagement“ als Lehrgang universitären Charakters bezeichnen.
  • Die Leiter*innen des Ausbildungslehrgangs können den Absolvent*innen die Bezeichnung „Akademische/r Projektmanager/in“ verleihen.
Dokumente (PDFs)
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