MBA‑Verordnung: Bezeichnung von Event‑Management‑Lehrgängen und akademischem Grad
Verordnung vom 09.11.2006Zusammenfassung
Die 2006 erlassene MBA‑Verordnung legt fest, dass der Ausbildungs‑ und Masterlehrgang „Event Management“ an der Arge Bildungsmanagement in Wien als Lehrgang universitären Charakters geführt werden darf. Absolvent*innen erhalten die Titel „Akademische/r Eventmanager/in“ bzw. den MBA (Event Management). Die Regelung gilt bis Ende 2010.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur11/9/2006XXIII
Bildung
Zusammenfassung
Die 2006 erlassene MBA‑Verordnung legt fest, dass der Ausbildungs‑ und Masterlehrgang „Event Management“ an der Arge Bildungsmanagement in Wien als Lehrgang universitären Charakters geführt werden darf. Absolvent*innen erhalten die Titel „Akademische/r Eventmanager/in“ bzw. den MBA (Event Management). Die Regelung gilt bis Ende 2010.Schwerpunkte
- Die Arge Bildungsmanagement in Wien darf den Ausbildungslehrgang „Event Management“ als Lehrgang universitären Charakters bezeichnen; Absolvent*innen erhalten die Bezeichnung „Akademische/r Eventmanager/in“.
- Die Arge Bildungsmanagement darf den Masterlehrgang „Event Management“ ebenfalls als Lehrgang universitären Charakters bezeichnen; Absolvent*innen erhalten den akademischen Grad MBA (Event Management).
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