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MBA‑Verordnung: Bezeichnung von Event‑Management‑Lehrgängen und akademischem Grad Verordnung vom 11/9/2006
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Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur11/9/2006XXIII
Bildung

Zusammenfassung

Die 2006 erlassene MBA‑Verordnung legt fest, dass der Ausbildungs‑ und Masterlehrgang „Event Management“ an der Arge Bildungsmanagement in Wien als Lehrgang universitären Charakters geführt werden darf. Absolvent*innen erhalten die Titel „Akademische/r Eventmanager/in“ bzw. den MBA (Event Management). Die Regelung gilt bis Ende 2010.

Schwerpunkte

  • Die Arge Bildungsmanagement in Wien darf den Ausbildungslehrgang „Event Management“ als Lehrgang universitären Charakters bezeichnen; Absolvent*innen erhalten die Bezeichnung „Akademische/r Eventmanager/in“.
  • Die Arge Bildungsmanagement darf den Masterlehrgang „Event Management“ ebenfalls als Lehrgang universitären Charakters bezeichnen; Absolvent*innen erhalten den akademischen Grad MBA (Event Management).
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