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Durchführungsbestimmungen zum SaatG 1997 (Saatgutverordnung 2006)
Verordnung vom 09.11.2006

Zusammenfassung

Die Saatgutverordnung 2006 legt Durchführungsbestimmungen zum SaatG 1997 fest – u. a. Fristen, Mengen‑ und Kennzeichnungsregeln, Meldepflichten und Autorisationsverfahren für Saatgut.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft11/9/2006XXIII
Umwelt
Land- und Forstwirtschaft
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Saatgutverordnung 2006 legt Durchführungsbestimmungen zum SaatG 1997 fest – u. a. Fristen, Mengen‑ und Kennzeichnungsregeln, Meldepflichten und Autorisationsverfahren für Saatgut.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung führt Durchführungsbestimmungen zum SaatG 1997 ein und definiert damit die grundsätzlichen Ziele und Anwendungsbereiche.
  • Fristen für Anträge auf Anerkennung bzw. Zulassung von Feld‑ und Pflanzenbeständen werden festgelegt (z. B. bis 30. September für Winterraps).
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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