Zusammenfassung
Die Verordnung verbietet in Babyartikeln die Verwendung von sechs Phthalaten über einem Grenzwert von 0,1 % und trat am 16. Jänner 2007 in Kraft.Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz11/9/2006XXIII
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Zusammenfassung
Die Verordnung verbietet in Babyartikeln die Verwendung von sechs Phthalaten über einem Grenzwert von 0,1 % und trat am 16. Jänner 2007 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert "Babyartikel" als Produkte, die den Schlaf, die Entspannung, die Hygiene, das Füttern oder das Saugen von Kindern erleichtern.
- Für alle Babyartikel‑Teile, die für Kinder zugänglich sind, ist die Verwendung von DEHP, DBP und BBP in Konzentrationen über 0,1 % des weichmacherhaltigen Materials verboten.
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