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Verbot von Phthalaten in Babyartikeln (PhthalatV) Verordnung vom 11/9/2006
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Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz11/9/2006XXIII
Umwelt
Industrie
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung verbietet in Babyartikeln die Verwendung von sechs Phthalaten über einem Grenzwert von 0,1 % und trat am 16. Jänner 2007 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert "Babyartikel" als Produkte, die den Schlaf, die Entspannung, die Hygiene, das Füttern oder das Saugen von Kindern erleichtern.
  • Für alle Babyartikel‑Teile, die für Kinder zugänglich sind, ist die Verwendung von DEHP, DBP und BBP in Konzentrationen über 0,1 % des weichmacherhaltigen Materials verboten.
Dokumente (PDFs)
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Haubner Ursula

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