Änderung der Verordnung für die Justizanstalt Sonnberg – Flexibilisierung, Ziele und Finanzrahmen
Verordnung vom 10.11.2006Zusammenfassung
Die Verordnung aktiviert die Flexibilisierungsklausel für die Justizanstalt Sonnberg und legt neue Ziel‑ und Schlüsselaufgaben sowie finanzielle Vorgaben fest.Bundesministerium für Justiz11/10/2006XXIII
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung aktiviert die Flexibilisierungsklausel für die Justizanstalt Sonnberg und legt neue Ziel‑ und Schlüsselaufgaben sowie finanzielle Vorgaben fest.Schwerpunkte
- Durch die Aktivierung der Flexibilisierungsklausel wird es der Justizanstalt Sonnberg ermöglicht, bestimmte Vorgaben flexibel anzupassen, wenn sich finanzielle oder organisatorische Rahmenbedingungen ändern.
- Die Anstalt soll den Strafvollzug nach dem Strafvollzugsgesetz durchführen und dabei die Qualität des Vollzugs erhöhen, sofern die budgetären Vorgaben eingehalten werden.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.