Änderung der Verordnung für die Justizanstalt Sonnberg – Flexibilisierung, Ziele und Finanzrahmen Verordnung vom 11/10/2006
Bundesministerium für Justiz11/10/2006XXIII
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung aktiviert die Flexibilisierungsklausel für die Justizanstalt Sonnberg und legt neue Ziel‑ und Schlüsselaufgaben sowie finanzielle Vorgaben fest.Schwerpunkte
- Durch die Aktivierung der Flexibilisierungsklausel wird es der Justizanstalt Sonnberg ermöglicht, bestimmte Vorgaben flexibel anzupassen, wenn sich finanzielle oder organisatorische Rahmenbedingungen ändern.
- Die Anstalt soll den Strafvollzug nach dem Strafvollzugsgesetz durchführen und dabei die Qualität des Vollzugs erhöhen, sofern die budgetären Vorgaben eingehalten werden.
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