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Änderung der Verordnung für die Justizanstalt Sonnberg – Flexibilisierung, Ziele und Finanzrahmen
Verordnung vom 10.11.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung aktiviert die Flexibilisierungsklausel für die Justizanstalt Sonnberg und legt neue Ziel‑ und Schlüsselaufgaben sowie finanzielle Vorgaben fest.
Bundesministerium für Justiz11/10/2006XXIII
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Verordnung aktiviert die Flexibilisierungsklausel für die Justizanstalt Sonnberg und legt neue Ziel‑ und Schlüsselaufgaben sowie finanzielle Vorgaben fest.

Schwerpunkte

  • Durch die Aktivierung der Flexibilisierungsklausel wird es der Justizanstalt Sonnberg ermöglicht, bestimmte Vorgaben flexibel anzupassen, wenn sich finanzielle oder organisatorische Rahmenbedingungen ändern.
  • Die Anstalt soll den Strafvollzug nach dem Strafvollzugsgesetz durchführen und dabei die Qualität des Vollzugs erhöhen, sofern die budgetären Vorgaben eingehalten werden.
Dokumente (PDFs)
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Gastinger Karin, Mag.

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