Änderung der Verordnung zur Organisation und Zielsetzung der Justizanstalt Graz‑Jakomini Verordnung vom 11/10/2006
Bundesministerium für Justiz11/10/2006XXIII
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2006 ändert die frühere Regelung für die Justizanstalt Graz‑Jakomini, führt eine Flexibilisierungsklausel ein und legt strategische Ziele, Schlüsselaufgaben sowie detaillierte finanzielle und personelle Vorgaben für die Jahre 2004‑2006 fest.Schwerpunkte
- Einführung einer Flexibilisierungsklausel, die es der Justizanstalt erlaubt, organisatorische Maßnahmen flexibel an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen.
- Festlegung der strategischen Zielsetzung: humane Strafvollzugsausführung, schnelle Reaktion auf neue Anforderungen, Verringerung der Einschlusszeiten und Sicherstellung von bis zu 181 100 Hafttagen pro Jahr.
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