<!--[-->Arbeitnehmerschutzverordnung für das Eisenbahnwesen<!--]-->
Arbeitnehmerschutzverordnung für das Eisenbahnwesen Verordnung vom 11/13/2006
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Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie11/13/2006XXIII
Verkehr
Bauwesen
Gesundheit
Arbeitsschutz

Zusammenfassung

Die AVO Verkehr verlangt, dass bei allen Eisenbahngenehmigungen der Arbeitnehmerschutz nachgewiesen wird – inklusive Prüfungen von Sicherheits‑ und Explosionsschutzdokumenten.

Schwerpunkte

  • Bei Genehmigungsverfahren für Eisenbahnbau und -betrieb muss nachgewiesen werden, dass die Arbeitnehmerschutz‑Vorgaben eingehalten werden.
  • Die Nachweise umfassen Prüfungen von Sicherheits‑ und Gesundheitsschutzdokumenten, Explosionsschutzunterlagen, Einhaltung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes sowie weiterer relevanter Rechtsvorschriften.
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Gorbach Hubert




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