Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie11/13/2006XXIII
Verkehr
Bauwesen
Gesundheit
Arbeitsschutz
Zusammenfassung
Die AVO Verkehr verlangt, dass bei allen Eisenbahngenehmigungen der Arbeitnehmerschutz nachgewiesen wird – inklusive Prüfungen von Sicherheits‑ und Explosionsschutzdokumenten.Schwerpunkte
- Bei Genehmigungsverfahren für Eisenbahnbau und -betrieb muss nachgewiesen werden, dass die Arbeitnehmerschutz‑Vorgaben eingehalten werden.
- Die Nachweise umfassen Prüfungen von Sicherheits‑ und Gesundheitsschutzdokumenten, Explosionsschutzunterlagen, Einhaltung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes sowie weiterer relevanter Rechtsvorschriften.
Dokumente (PDFs)
