Aufhebung der Durchschnittssatz‑Regelung für ausländische Beförderungsunternehmen
Verordnung vom 13.11.2006Zusammenfassung
Die Finanzministerialverordnung von 2006 hebt die Sonderregelung von 2002 auf, die Durchschnittssätze zur Ermittlung abziehbarer Vorsteuer für ausländische Unternehmen mit grenzüberschreitenden Personenbeförderungen festlegte. Die Regelung endet zum 31. Dezember 2006, ohne Ersatz.Bundesministerium für Finanzen11/13/2006XXIII
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Finanzministerialverordnung von 2006 hebt die Sonderregelung von 2002 auf, die Durchschnittssätze zur Ermittlung abziehbarer Vorsteuer für ausländische Unternehmen mit grenzüberschreitenden Personenbeförderungen festlegte. Die Regelung endet zum 31. Dezember 2006, ohne Ersatz.Schwerpunkte
- Die Verordnung von 2006 hebt die frühere Verordnung von 2002 über Durchschnittssätze für abziehbare Vorsteuer bei ausländischen Beförderungsunternehmen auf.
- Die aufgehobene Regelung verliert ihre Gültigkeit zum 31. Dezember 2006; ab dem 1. Januar 2007 gelten nur noch die allgemeinen Umsatzsteuervorschriften.
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