Zusammenfassung
Die Verordnung von 2006 macht den zweiten Nachtrag zum Europäischen Arzneibuch (5. Ausgabe 2005, Nachtrag 5.02) in Österreich verbindlich, hebt die alten Monographien, die durch den Nachtrag ersetzt werden, auf und legt den Verlag Österreich GmbH als Herausgeber fest.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen11/14/2006XXIII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2006 macht den zweiten Nachtrag zum Europäischen Arzneibuch (5. Ausgabe 2005, Nachtrag 5.02) in Österreich verbindlich, hebt die alten Monographien, die durch den Nachtrag ersetzt werden, auf und legt den Verlag Österreich GmbH als Herausgeber fest.Schwerpunkte
- Die deutschsprachige Fassung des zweiten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch (5. Ausgabe 2005, Nachtrag 5.02) wird in Österreich als verbindlich erklärt.
- Alle Monographien und Texte des Europäischen und Österreichischen Arzneibuchs, die durch den Nachtrag ersetzt werden, verlieren ihre Gültigkeit.
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