Aufteilungsschlüssel für die Krankenversicherung der Pensionist*innen 2005 Verordnung vom 11/14/2006
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen11/14/2006XXIII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Jahr 2005 fest, wie die Beiträge zur Krankenversicherung der Pensionist*innen auf die verschiedenen Krankenkassen verteilt werden. Der Aufteilungsschlüssel basiert auf den Beitragsanteilen der jeweiligen Gebietskrankenkassen und einigen Betriebskrankenkassen.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf § 73 Abs. 5 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes als rechtliche Grundlage.
- Der Aufteilungsschlüssel legt fest, welchen prozentualen Anteil jede Gebietskrankenkasse an den Beiträgen der Pensionist*innen erhält (z. B. Wiener Gebietskrankenkasse 24,19949 %).
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