Zusammenfassung
Die Mutterkuhzusatzprämien‑Verordnung 2006 zahlt für jedes im Jahr 2006 geförderte Mutterkuh‑ oder Kalbin‑Tier eine zusätzliche Prämie von 30 Euro. Zuständig ist die Marktordnungsstelle AMA.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft11/14/2006XXIII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Mutterkuhzusatzprämien‑Verordnung 2006 zahlt für jedes im Jahr 2006 geförderte Mutterkuh‑ oder Kalbin‑Tier eine zusätzliche Prämie von 30 Euro. Zuständig ist die Marktordnungsstelle AMA.Schwerpunkte
- Der Bundesminister für Land‑ und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft gewährt für das Jahr 2006 eine zusätzliche Prämie von 30 Euro pro geförderter Mutterkuh oder Kalbin.
- Die Marktordnungsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA) ist für die Vollziehung und Auszahlung der Prämie verantwortlich.
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