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Mutterkuhzusatzprämien‑Verordnung 2006
Verordnung vom 14.11.2006

Zusammenfassung

Die Mutterkuhzusatzprämien‑Verordnung 2006 zahlt für jedes im Jahr 2006 geförderte Mutterkuh‑ oder Kalbin‑Tier eine zusätzliche Prämie von 30 Euro. Zuständig ist die Marktordnungsstelle AMA.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft11/14/2006XXIII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Mutterkuhzusatzprämien‑Verordnung 2006 zahlt für jedes im Jahr 2006 geförderte Mutterkuh‑ oder Kalbin‑Tier eine zusätzliche Prämie von 30 Euro. Zuständig ist die Marktordnungsstelle AMA.

Schwerpunkte

  • Der Bundesminister für Land‑ und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft gewährt für das Jahr 2006 eine zusätzliche Prämie von 30 Euro pro geförderter Mutterkuh oder Kalbin.
  • Die Marktordnungsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA) ist für die Vollziehung und Auszahlung der Prämie verantwortlich.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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