<!--[-->Zuckermarktverordnung 2006 – Regelungen für Import, Quoten und Markttransparenz<!--]-->
Zuckermarktverordnung 2006 – Regelungen für Import, Quoten und Markttransparenz
Verordnung vom 14.11.2006

Zusammenfassung

Die Zuckermarktverordnung 2006 regelt Einfuhr, Raffination und Handel von Zucker in Österreich. Sie legt Lizenz‑ und Meldepflichten fest, definiert Quoten und verlangt umfangreiche Dokumentations- sowie Berichtspflichten für Unternehmen.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft11/14/2006XXIII
Wirtschaft

Zusammenfassung

Die Zuckermarktverordnung 2006 regelt Einfuhr, Raffination und Handel von Zucker in Österreich. Sie legt Lizenz‑ und Meldepflichten fest, definiert Quoten und verlangt umfangreiche Dokumentations- sowie Berichtspflichten für Unternehmen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert ihren Anwendungsbereich und setzt die EU‑Verordnungen 950/2006 bis 1100/2006 als rechtliche Grundlage für Zuckerimporte, -raffination und Quoten.
  • Der Marktordnungsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA) muss unverzüglich über jede Übertragung einer Einfuhrlizenz informiert werden.
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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