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Zuckermarktverordnung 2006 – Regelungen für Import, Quoten und Markttransparenz Verordnung vom 11/14/2006
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Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft11/14/2006XXIII
Wirtschaft

Zusammenfassung

Die Zuckermarktverordnung 2006 regelt Einfuhr, Raffination und Handel von Zucker in Österreich. Sie legt Lizenz‑ und Meldepflichten fest, definiert Quoten und verlangt umfangreiche Dokumentations- sowie Berichtspflichten für Unternehmen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert ihren Anwendungsbereich und setzt die EU‑Verordnungen 950/2006 bis 1100/2006 als rechtliche Grundlage für Zuckerimporte, -raffination und Quoten.
  • Der Marktordnungsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA) muss unverzüglich über jede Übertragung einer Einfuhrlizenz informiert werden.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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