<!--[-->Verpflegungsverordnung für Zivildienstleistende<!--]-->
Verpflegungsverordnung für Zivildienstleistende
Verordnung vom 02.02.2006

Zusammenfassung

Die Verpflegungsverordnung legt fest, dass Zivildienstleistende täglich Frühstück, eine warme Hauptmahlzeit und eine weitere Mahlzeit erhalten müssen. Bei Nichtverfügbarkeit oder Ablehnung der Naturalverpflegung wird eine Geldentschädigung gezahlt.
Bundesministerium für Inneres2/2/2006XXII
öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die Verpflegungsverordnung legt fest, dass Zivildienstleistende täglich Frühstück, eine warme Hauptmahlzeit und eine weitere Mahlzeit erhalten müssen. Bei Nichtverfügbarkeit oder Ablehnung der Naturalverpflegung wird eine Geldentschädigung gezahlt.

Schwerpunkte

  • Eine angemessene Verpflegung besteht täglich aus Frühstück, einer warmen Hauptmahlzeit und einer weiteren Mahlzeit.
  • Der Betreiber einer Einrichtung muss diese Mahlzeiten bereitstellen und dabei ärztliche Anordnungen sowie religiöse Gebote berücksichtigen.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Prokop Liese © Parlamentsdirektion

Prokop Liese

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.