Bundesministerium für Inneres2/2/2006XXII
öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die Verpflegungsverordnung legt fest, dass Zivildienstleistende täglich Frühstück, eine warme Hauptmahlzeit und eine weitere Mahlzeit erhalten müssen. Bei Nichtverfügbarkeit oder Ablehnung der Naturalverpflegung wird eine Geldentschädigung gezahlt.Schwerpunkte
- Eine angemessene Verpflegung besteht täglich aus Frühstück, einer warmen Hauptmahlzeit und einer weiteren Mahlzeit.
- Der Betreiber einer Einrichtung muss diese Mahlzeiten bereitstellen und dabei ärztliche Anordnungen sowie religiöse Gebote berücksichtigen.
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