Änderung der Pflanzenschutzverordnung – Import‑ und Begasungsregeln für Castanea
Verordnung vom 15.11.2006Zusammenfassung
Die Verordnung verschärft die Einfuhrbestimmungen für Kastanien‑Pflanzen, legt neue Pflanzenscheine und Phytosanitätszeugnisse fest, definiert Begasungsstandards mit Methylbromid und regelt Kleinmengen‑Ausnahmen.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft11/15/2006XXIII
Umwelt
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung verschärft die Einfuhrbestimmungen für Kastanien‑Pflanzen, legt neue Pflanzenscheine und Phytosanitätszeugnisse fest, definiert Begasungsstandards mit Methylbromid und regelt Kleinmengen‑Ausnahmen.Schwerpunkte
- Ein neuer Ziffer‑Eintrag definiert, dass Pflanzen oder Pflanzenteile der Gattung Castanea (Kastanien) – jedoch nicht Früchte und Samen – unter die Regelungen fallen.
- Für Castanea‑Pflanzen aus Drittstaaten oder der EU ist ein Pflanzenpass nötig; bei Herkunft aus Drittstaaten muss zusätzlich ein Phytosanitätszeugnis vorliegen, das die Abwesenheit des Kastanienfruchtflugs bestätigt.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.