<!--[-->Änderung der Pflanzenschutzverordnung – Import‑ und Begasungsregeln für Castanea<!--]-->
Änderung der Pflanzenschutzverordnung – Import‑ und Begasungsregeln für Castanea
Verordnung vom 15.11.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung verschärft die Einfuhrbestimmungen für Kastanien‑Pflanzen, legt neue Pflanzenscheine und Phytosanitätszeugnisse fest, definiert Begasungsstandards mit Methylbromid und regelt Kleinmengen‑Ausnahmen.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft11/15/2006XXIII
Umwelt
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung verschärft die Einfuhrbestimmungen für Kastanien‑Pflanzen, legt neue Pflanzenscheine und Phytosanitätszeugnisse fest, definiert Begasungsstandards mit Methylbromid und regelt Kleinmengen‑Ausnahmen.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Ziffer‑Eintrag definiert, dass Pflanzen oder Pflanzenteile der Gattung Castanea (Kastanien) – jedoch nicht Früchte und Samen – unter die Regelungen fallen.
  • Für Castanea‑Pflanzen aus Drittstaaten oder der EU ist ein Pflanzenpass nötig; bei Herkunft aus Drittstaaten muss zusätzlich ein Phytosanitätszeugnis vorliegen, das die Abwesenheit des Kastanienfruchtflugs bestätigt.
Dokumente (PDFs)
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