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Änderung der Pflanzenschutzverordnung – Import‑ und Begasungsregeln für Castanea Verordnung vom 11/15/2006
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Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft11/15/2006XXIII
Umwelt
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung verschärft die Einfuhrbestimmungen für Kastanien‑Pflanzen, legt neue Pflanzenscheine und Phytosanitätszeugnisse fest, definiert Begasungsstandards mit Methylbromid und regelt Kleinmengen‑Ausnahmen.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Ziffer‑Eintrag definiert, dass Pflanzen oder Pflanzenteile der Gattung Castanea (Kastanien) – jedoch nicht Früchte und Samen – unter die Regelungen fallen.
  • Für Castanea‑Pflanzen aus Drittstaaten oder der EU ist ein Pflanzenpass nötig; bei Herkunft aus Drittstaaten muss zusätzlich ein Phytosanitätszeugnis vorliegen, das die Abwesenheit des Kastanienfruchtflugs bestätigt.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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