Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz11/17/2006XXIII
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Jahr 2007 einen Anpassungsfaktor von 1,016 fest und definiert, dass Pensionen bis 1 920 € monatlich mit diesem Faktor erhöht werden, während höhere Pensionen eine Pauschalerhöhung von 30,72 € erhalten. Inkrafttreten ist der 1. Jänner 2007.Schwerpunkte
- Der Anpassungsfaktor für das Jahr 2007 wird auf 1,016 festgelegt.
- Pensionen bis zu einer monatlichen Höchstbeitragsgrundlage von 1 920 € werden mit dem Faktor 1,016 multipliziert.
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