Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur11/21/2006XXIII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2006 passt die Zeugnisformularverordnung an: Sie streicht überflüssige Formulierungen, löscht einen Absatz, ergänzt neue Regelungen zur Wiederholung von Prüfungen bei ungenügenden Leistungen und modernisiert die Bezeichnung von „Leibesübungen“ zu „Bewegung und Sport“.Schwerpunkte
- Der Klammerausdruck „(Abs. 2)“ im ersten Satz von § 6 Abs. 1 wird gestrichen.
- Die Formulierung „zum ......Termin …“ im letzten Satz von § 6 Abs. 1 wird entfernt.
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