Zusammenfassung
Die Verordnung von 2006 passt die Zeugnisformularverordnung an: Sie streicht überflüssige Formulierungen, löscht einen Absatz, ergänzt neue Regelungen zur Wiederholung von Prüfungen bei ungenügenden Leistungen und modernisiert die Bezeichnung von „Leibesübungen“ zu „Bewegung und Sport“.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur11/21/2006XXIII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2006 passt die Zeugnisformularverordnung an: Sie streicht überflüssige Formulierungen, löscht einen Absatz, ergänzt neue Regelungen zur Wiederholung von Prüfungen bei ungenügenden Leistungen und modernisiert die Bezeichnung von „Leibesübungen“ zu „Bewegung und Sport“.Schwerpunkte
- Der Klammerausdruck „(Abs. 2)“ im ersten Satz von § 6 Abs. 1 wird gestrichen.
- Die Formulierung „zum ......Termin …“ im letzten Satz von § 6 Abs. 1 wird entfernt.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.