<!--[-->Erweiterung der DBA‑Entlastungsverordnung: Befreiung von der Quellensteuer für Zeitarbeitsunternehmen<!--]-->
Erweiterung der DBA‑Entlastungsverordnung: Befreiung von der Quellensteuer für Zeitarbeitsunternehmen
Verordnung vom 03.02.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung 44/2006 ergänzt die DBA‑Entlastungsverordnung um einen neuen Absatz, der Zeitarbeitsfirmen unter bestimmten Bedingungen eine befristete Quellensteuerbefreiung ermöglicht.
Bundesministerium für Finanzen2/3/2006XXII
Steuerwesen
Internationales Abkommen

Zusammenfassung

Die Verordnung 44/2006 ergänzt die DBA‑Entlastungsverordnung um einen neuen Absatz, der Zeitarbeitsfirmen unter bestimmten Bedingungen eine befristete Quellensteuerbefreiung ermöglicht.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Absatz ermöglicht Zeitarbeitsfirmen, nach Antrag beim Finanzamt Bruck‑Eisenstadt‑Oberwart eine befristete Quellensteuerbefreiung zu erhalten.
  • Voraussetzung ist, dass keine Umgehungsgestaltung vorliegt und das überlassene Unternehmen bzw. der Gestellungsnehmer die Arbeitgeberpflichten nach den §§ 76, 78, 79, 80, 82, 84 und 87 EStG erfüllt.
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