Änderung der Verordnung über Aufnahms‑ und Eignungsprüfungen für Kindergarten‑ und Sozialpädagogik
Verordnung vom 21.11.2006Zusammenfassung
Die Verordnung vom 21. November 2006 regelt die Aufnahms‑ und Eignungsprüfungen für Kindergarten‑ und Sozialpädagogik. Sie führt eine praktische Prüfung mit vier Stunden sowie schriftliche Prüfungen in Deutsch, lebender Fremdsprache und Mathematik ein; bei guten Schulnoten können die schriftlichen Prüfungen entfallen. Termine werden von der jeweiligen Schulbehörde festgelegt.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur11/21/2006XXIII
Bildung
Schulwesen
Berufliche Ausbildung
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 21. November 2006 regelt die Aufnahms‑ und Eignungsprüfungen für Kindergarten‑ und Sozialpädagogik. Sie führt eine praktische Prüfung mit vier Stunden sowie schriftliche Prüfungen in Deutsch, lebender Fremdsprache und Mathematik ein; bei guten Schulnoten können die schriftlichen Prüfungen entfallen. Termine werden von der jeweiligen Schulbehörde festgelegt.Schwerpunkte
- Die praktische Prüfung prüft vier zentrale Fähigkeiten: musikalische Bildbarkeit, schöpferisches Gestalten, körperliche Gewandtheit sowie Kontakt‑ und Kommunikationsfähigkeit.
- Schriftliche Prüfungen in Deutsch, lebender Fremdsprache und Mathematik sind verpflichtend, können aber entfallen, wenn die entsprechenden Schulfächer bereits mit mindestens „Genügend“ (4. Klasse/HS‑I) oder „Gut“/„Befriedigend“ (HS‑II) bewertet wurden.
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