<!--[-->Änderung der Verordnung über Aufnahms‑ und Eignungsprüfungen für Kindergarten‑ und Sozialpädagogik<!--]-->
Änderung der Verordnung über Aufnahms‑ und Eignungsprüfungen für Kindergarten‑ und Sozialpädagogik Verordnung vom 11/21/2006
parlament.gv.at favicon
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur11/21/2006XXIII
Bildung
Schulwesen
Berufliche Ausbildung

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 21. November 2006 regelt die Aufnahms‑ und Eignungsprüfungen für Kindergarten‑ und Sozialpädagogik. Sie führt eine praktische Prüfung mit vier Stunden sowie schriftliche Prüfungen in Deutsch, lebender Fremdsprache und Mathematik ein; bei guten Schulnoten können die schriftlichen Prüfungen entfallen. Termine werden von der jeweiligen Schulbehörde festgelegt.

Schwerpunkte

  • Die praktische Prüfung prüft vier zentrale Fähigkeiten: musikalische Bildbarkeit, schöpferisches Gestalten, körperliche Gewandtheit sowie Kontakt‑ und Kommunikationsfähigkeit.
  • Schriftliche Prüfungen in Deutsch, lebender Fremdsprache und Mathematik sind verpflichtend, können aber entfallen, wenn die entsprechenden Schulfächer bereits mit mindestens „Genügend“ (4. Klasse/HS‑I) oder „Gut“/„Befriedigend“ (HS‑II) bewertet wurden.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Gehrer Elisabeth

Gehrer Elisabeth

ÖVP


Bundeswahlvorschlag



somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.