Vereinfachte Losungsermittlung bei Barein- und -ausgängen (Barbewegungs‑VO)
Verordnung vom 21.11.2006Zusammenfassung
Die Barbewegungs‑VO erlaubt Unternehmen mit einem Jahresumsatz von höchstens 150.000 € eine vereinfachte Ermittlung ihrer täglichen Kassenlage, indem sie auf Einzelaufzeichnungen verzichten und die Tageslosung aus Anfangs‑ und Endbestand zurückrechnen.Bundesministerium für Finanzen11/21/2006XXIII
Finanzwesen
Buchprüfung
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Barbewegungs‑VO erlaubt Unternehmen mit einem Jahresumsatz von höchstens 150.000 € eine vereinfachte Ermittlung ihrer täglichen Kassenlage, indem sie auf Einzelaufzeichnungen verzichten und die Tageslosung aus Anfangs‑ und Endbestand zurückrechnen.Schwerpunkte
- Unternehmen können die vereinfachte Losungsermittlung nutzen, wenn ihr Jahresumsatz in den beiden vorangegangenen Wirtschaftsjahren nicht mehr als 150.000 € betragen hat.
- Bei Barein- und -ausgängen „Haus zu Haus“ oder an öffentlichen Orten ist die vereinfachte Losungsermittlung unabhängig von der Umsatzgrenze zulässig.
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