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Landeshöchstzahlen für ausländische Beschäftigte 2007
Verordnung vom 22.11.2006

Zusammenfassung

Die Landeshöchstzahlenverordnung 2007 legt für jedes Bundesland Obergrenzen für die Beschäftigung von Ausländern fest. Sie gilt vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember 2007.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit11/22/2006XXIII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Landeshöchstzahlenverordnung 2007 legt für jedes Bundesland Obergrenzen für die Beschäftigung von Ausländern fest. Sie gilt vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember 2007.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt für jedes Bundesland eine konkrete Obergrenze für die Beschäftigung von Ausländern im Jahr 2007 fest.
  • Die Regelung tritt am 1. Jänner 2007 in Kraft und endet am 31. Dezember 2007.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP


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