Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit11/22/2006XXIII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Landeshöchstzahlenverordnung 2007 legt für jedes Bundesland Obergrenzen für die Beschäftigung von Ausländern fest. Sie gilt vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember 2007.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt für jedes Bundesland eine konkrete Obergrenze für die Beschäftigung von Ausländern im Jahr 2007 fest.
- Die Regelung tritt am 1. Jänner 2007 in Kraft und endet am 31. Dezember 2007.
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