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Landeshöchstzahlen für ausländische Beschäftigte 2007 Verordnung vom 11/22/2006
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Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit11/22/2006XXIII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Landeshöchstzahlenverordnung 2007 legt für jedes Bundesland Obergrenzen für die Beschäftigung von Ausländern fest. Sie gilt vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember 2007.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt für jedes Bundesland eine konkrete Obergrenze für die Beschäftigung von Ausländern im Jahr 2007 fest.
  • Die Regelung tritt am 1. Jänner 2007 in Kraft und endet am 31. Dezember 2007.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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