Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft11/22/2006XXIII
Umwelt
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt, dass nur Wein aus dem Traisentals, hergestellt aus Grüner Veltliner oder Rheinriesling, die Bezeichnung „DAC Traisental“ tragen darf. Sie legt strenge Etikettier‑ und Produktionsvorschriften fest und führt ein staatliches Prüfnummern‑System ein.Schwerpunkte
- Nur Wein, der ausschließlich aus Trauben des Weinbaugebiets Traisental stammt, darf die Bezeichnung „DAC Traisental“ tragen.
- Der Wein muss aus der Rebsorte Grüner Veltliner oder Rheinriesling hergestellt werden; ein kleiner Verschnitt ist zulässig.
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