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Änderung der Voranschlags‑ und Rechnungsabschlussverordnung 1997 (VRV 1997) Verordnung vom 2/3/2006
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Bundesministerium für Finanzen2/3/2006XXII
Finanzwesen
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 3. Februar 2006 ergänzt die VRV 1997 um neue Posten‑Klassen und Anmerkungen und tritt ab dem Finanzjahr 2007 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf § 16 Abs. 1 des Finanz‑Verfassungsgesetzes 1948 als Rechtsgrundlage.
  • In § 9 Abs. 2 Z 6 wird festgelegt, dass die Gliederung der Dienstposten nach landesspezifischen Merkmalen erfolgen muss.
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Grasser Karl-Heinz, Mag.




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