Bundesministerium für Finanzen2/3/2006XXII
Finanzwesen
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 3. Februar 2006 ergänzt die VRV 1997 um neue Posten‑Klassen und Anmerkungen und tritt ab dem Finanzjahr 2007 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf § 16 Abs. 1 des Finanz‑Verfassungsgesetzes 1948 als Rechtsgrundlage.
- In § 9 Abs. 2 Z 6 wird festgelegt, dass die Gliederung der Dienstposten nach landesspezifischen Merkmalen erfolgen muss.
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