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Verordnung über die Gute Laborpraxis 2006
Verordnung vom 23.11.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass nichtklinische Arzneimittelprüfungen nach den GLP‑Grundsätzen der EU durchgeführt werden müssen, definiert Aufbewahrungsfristen, Melde- und Prüfpflichten für pharmazeutische Unternehmer und regelt die Inspektion durch das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen11/23/2006XXIII
Gesundheit
Verwaltungsrecht
Europäische Union
Arzneimittelgesetz

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass nichtklinische Arzneimittelprüfungen nach den GLP‑Grundsätzen der EU durchgeführt werden müssen, definiert Aufbewahrungsfristen, Melde- und Prüfpflichten für pharmazeutische Unternehmer und regelt die Inspektion durch das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen.

Schwerpunkte

  • Nichtklinische Arzneimittelprüfungen müssen den Grundsätzen der Guten Laborpraxis (GLP) entsprechen, wie sie in der EU‑Richtlinie 2004/10/EG festgelegt sind.
  • Aufbewahrungsfrist für Prüfungsunterlagen beträgt zehn Jahre ab dem Tag, an dem der Abschlussbericht unterschrieben wird.
Dokumente (PDFs)
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Rauch-Kallat Maria

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