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Zuschlag zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag 2007
Verordnung vom 30.11.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Zuschlag von 0,7 % zum Arbeitgeber‑Beitrag zur Arbeitslosenversicherung für das Jahr 2007 fest. Sie basiert auf § 12 Abs. 1 Z 4 IESG und gilt ab dem 1. Januar 2007.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit11/30/2006XXIII
Arbeitslosenversicherung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Zuschlag von 0,7 % zum Arbeitgeber‑Beitrag zur Arbeitslosenversicherung für das Jahr 2007 fest. Sie basiert auf § 12 Abs. 1 Z 4 IESG und gilt ab dem 1. Januar 2007.

Schwerpunkte

  • Der Zuschlag von 0,7 % zum Arbeitgeber‑Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wird für das Jahr 2007 festgelegt.
  • Der Zuschlag bezieht sich auf den vom Arbeitgeber zu leistenden Beitrag gemäß § 2 des Arbeitsmarkt‑Politik‑Finanzierungsgesetzes.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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