Bundesministerium für Gesundheit und Frauen2/3/2006XXII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die zweite Änderung der Verordnung zur Ein‑ und Durchfuhr von Vögeln legt fest, dass die Regelung am 31. Mai 2006 endet und basiert auf dem Tierseuchengesetz.Schwerpunkte
- Die Verordnung wird auf Grundlage des Tierseuchengesetzes und mehrerer früherer Rechtsnormen geändert.
- § 4 wird neu gefasst: Die Regelung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft und endet am 31. Mai 2006.
Dokumente (PDFs)
