Zusammenfassung
Die zweite Änderung der Verordnung zur Ein‑ und Durchfuhr von Vögeln legt fest, dass die Regelung am 31. Mai 2006 endet und basiert auf dem Tierseuchengesetz.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen2/3/2006XXII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die zweite Änderung der Verordnung zur Ein‑ und Durchfuhr von Vögeln legt fest, dass die Regelung am 31. Mai 2006 endet und basiert auf dem Tierseuchengesetz.Schwerpunkte
- Die Verordnung wird auf Grundlage des Tierseuchengesetzes und mehrerer früherer Rechtsnormen geändert.
- § 4 wird neu gefasst: Die Regelung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft und endet am 31. Mai 2006.
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