Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit12/6/2006XXIII
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für die Jahre 2007 bis 2011 fest, wann die Sommerzeit in Österreich beginnt und endet, basierend auf dem Zeitzählungsgesetz und der EU‑Richtlinie 2000/84/EG.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruht auf dem Zeitzählungsgesetz und setzt die EU‑Richtlinie zur Sommerzeit um.
- Im Jahr 2007 begann die Sommerzeit am 25. März um 02:00 Uhr MEZ und endete am 28. Oktober um 03:00 Uhr MESZ.
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