Aufwandersatzverordnung 2007 – Pauschalbeträge für Interessenvertretungen im Arbeitsrecht Verordnung vom 12/6/2006
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit12/6/2006XXIII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Aufwandersatzverordnung legt Pauschalbeträge von 205 € bzw. 360 € für die Vertretung in Arbeitsrechtssachen fest und trat am 1. Jänner 2007 in Kraft, wobei sie die frühere Regelung von 2005 ablöste.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt Pauschalbeträge für den Aufwand von Interessenvertretungen in Arbeitsrechtssachen fest.
- Für das Verfahren in erster Instanz bis zum ersten Tagsatzungs‑ oder Zahlungsentscheid beträgt der Aufwandersatz 205 €.
Dokumente (PDFs)
