<!--[-->Aufwandersatzverordnung 2007 – Pauschalbeträge für Interessenvertretungen im Arbeitsrecht<!--]-->
Aufwandersatzverordnung 2007 – Pauschalbeträge für Interessenvertretungen im Arbeitsrecht Verordnung vom 12/6/2006
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Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit12/6/2006XXIII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Aufwandersatzverordnung legt Pauschalbeträge von 205 € bzw. 360 € für die Vertretung in Arbeitsrechtssachen fest und trat am 1. Jänner 2007 in Kraft, wobei sie die frühere Regelung von 2005 ablöste.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt Pauschalbeträge für den Aufwand von Interessenvertretungen in Arbeitsrechtssachen fest.
  • Für das Verfahren in erster Instanz bis zum ersten Tagsatzungs‑ oder Zahlungsentscheid beträgt der Aufwandersatz 205 €.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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