<!--[-->Änderung der Rinderleukose‑Untersuchungsverordnung 2004 (Verordnung 467/2006)<!--]-->
Änderung der Rinderleukose‑Untersuchungsverordnung 2004 (Verordnung 467/2006)
Verordnung vom 07.12.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung 467/2006 ändert die Rinderleukose‑Untersuchungsverordnung von 2004. Sie schreibt vor, dass jährlich 20 % aller Rinderbestände jedes Bundeslandes stichprobenartig serologisch auf Rinderleukose getestet werden müssen.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen12/7/2006XXIII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung 467/2006 ändert die Rinderleukose‑Untersuchungsverordnung von 2004. Sie schreibt vor, dass jährlich 20 % aller Rinderbestände jedes Bundeslandes stichprobenartig serologisch auf Rinderleukose getestet werden müssen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt fest, dass in den Jahren 2004‑2007 jährlich 20 % aller Rinderbestände jedes Bundeslandes stichprobenartig getestet werden müssen.
  • Nur Rinder, die älter als zwei Jahre sind, werden serologisch auf Rinderleukose untersucht.
Dokumente (PDFs)
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Rauch-Kallat Maria

ÖVP


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