<!--[-->Änderung der Bangseuchen‑Untersuchungsverordnung 2004 – Stichprobenartige Blutuntersuchungen von Rindern<!--]-->
Änderung der Bangseuchen‑Untersuchungsverordnung 2004 – Stichprobenartige Blutuntersuchungen von Rindern Verordnung vom 12/7/2006
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Bundesministerium für Gesundheit und Frauen12/7/2006XXIII
Gesundheit
Tierschutz
Tiermedizin
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass in den Jahren 2004‑2007 jährlich 20 % aller Rinderbestände jedes Bundeslandes, die älter als zwei Jahre sind, stichprobenartig blutserologisch untersucht werden.

Schwerpunkte

  • Jährlich müssen in jedem Bundesland 20 % aller Rinderbestände, die älter als zwei Jahre sind, blutserologisch untersucht werden.
  • Die Regelung gilt für die Untersuchungsperioden der Jahre 2004 bis 2007.
Dokumente (PDFs)
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Rauch-Kallat Maria

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