Verordnung zur Bezeichnung des Lehrgangs „Psychoanalytisch‑pädagogische Erziehungsberatung“ und zum MA‑Grad Verordnung vom 2/7/2006
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur2/7/2006XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung erlaubt der Arbeitsgemeinschaft Psychoanalytische Pädagogik, den Lehrgang „Psychoanalytisch‑pädagogische Erziehungsberatung“ als Lehrgang universitären Charakters zu bezeichnen und den Absolvent*innen den akademischen Grad Master of Arts (MA) zu verleihen. Gültig von 1. März 2005 bis 31. Dezember 2010.Schwerpunkte
- Die Arbeitsgemeinschaft Psychoanalytische Pädagogik darf den Lehrgang als Lehrgang universitären Charakters bezeichnen.
- Die Leitung des Lehrgangs kann den Absolvent*innen den akademischen Grad Master of Arts (MA) verleihen.
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